Rechtliches

Nachdem einige rechtliche Fragen bezüglich des Erb- und Familienrechtes aufkamen, luden wir Herrn Rechtsanwalt Thomas Goes aus Aschaffenburg zu unserem Treffen im Januar ein.
Vorab schickten wir ihm unsere Fragen, die er nach einem Input seinerseits, beantwortete.
Uns ging es dabei nicht darum, wie wir unsere Kinder aus unserem Leben oder unserem Nachlass heraus halten können, sondern wie wir uns, im Falle unseres Ablebens, rechtlich richtig verhalten.
Dabei erfuhren wir, wie schwierig es sein kann, wenn Familienverhältnisse z.B. nicht richtig geklärt sind, oder es schon zu Lebzeiten, Vorempfänge gab.
Herr Goes erzählte viel aus seinen Erfahrungen und betonte, dass, wenn es auch noch nie Streit in einer Familie gab, spätestens beim Erben gestritten wird. Um das zu vermeiden, muss man klug vorausschauen und sich gegebenenfalls kompetente Hilfe
holen. Somit hörten wir die Begriffe „gesetzliche Erbfolge“ oder „Verwandtenerbfolge“, „Pflichtteilsrecht“
oder „Restanspruch“.
Es war ein sehr interessanter Nachmittag, der uns danach zwang, alles gut zu sortieren und für sich den richtigen Weg zu finden.

Text und Foto Sigrid Lang

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